Kinderrechte

Kinderhaben Rechte

„Als Kinderrechte werden Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention (im Folgenden UN-KRK), die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist, woraus sich eine universelle Verbindlichkeit der Kinderrechte ableiten lässt. Dieser Beschluss war das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg, an dessen Anfang die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 stand. Darüber hinaus hat auch das Haager Minderjährigenschutzabkommen Bedeutung.“

 Quelle Wikipedia

 

Die Umsetzung der Kinderrechte spiegelt sich in unserem Kindergartenalltag wieder, indem Kinder aktiv in den Kindergartenalltag einbezogen werden. Beschwerden sind für uns keine lästigen Störungen, sondern eine Botschaft und ein Beziehungsangebot.

Die Beteiligung von Eltern ist immer die Grundvoraussetzung, damit Eltern und Erzieher zum Wohl des Kindes zusammen arbeiten.

Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung und Bildung ihres Kindes – wir begleiten und unterstützen.

Durch das Recht der Kinder auf Beteiligung – also Partizipation – an Planungen und Entscheidungen erwerben und erfahren sie demokratische Grundlagen.

Kinder teilhaben zu lassen bedeutet aber nicht, dass Kinder alles dürfen!