Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Der Umgang mit leichten Krankheitssymptomen bei Kindern hat in der Praxis große Unsicherheit ausgelöst. Uns erreichten zahlreiche Anfragen, wie nun langfristig und gerade mit Blick auf die Herbst- und Wintermonate insbesondere mit leichten Krankheitssymptomen umzugehen ist. Wir haben das zum Anlass genommen, unsere Empfehlungen aus 4.1 der Handreichung Kindertagesbetreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb vom 27. Mai 2020 zu überarbeiten. Mit dem Gesundheitsbereich und den nordrhein-westfälischen Landesverbänden des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte haben wir uns auf folgende Empfehlungen verständigt, die ab sofort gelten:

Vorabhinweis
Die folgenden Empfehlungen beziehen sich auf Krankheitssymptome, die im Zusammenhang mit einer akuten, infektiösen und ansteckenden Erkrankung stehen oder auf eine solche hindeuten. Sie gelten nicht für diagnostizierte oder im Einzelfall bei Eltern und Einrichtung oder Kindertagespflegestelle bekannte, nicht-infektiöse chronische Erkrankungen wie beispielsweise Asthma, Allergien, Heuschnupfen oder Neurodermitis. Diese Kinder sind, wenn sie keine anderen oder neuen Symptome haben, in die Betreuung aufzunehmen.

Kranke Kinder
Ganz grundsätzlich gilt: Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Treten
die Symptome in der Kindertagesbetreuung auf, sind die Kinder von ihren Eltern abzuholen. Die Kinder sollen sich zu Hause auskurieren und ggf. einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest
erforderlich. Dies galt vor der Pandemie und es gilt auch in Zeiten der Pandemie.
Vor dem Hintergrund des nicht einzuhaltenden Abstandsgebots in Kindertagesbetreuungsangeboten können die Einrichtungen zum Schutz der Beschäftigten und die Kindertagespflegepersonen diesen Grundsatz konsequenter anwenden als sie es vor der Pandemie getan haben.
Ein besonderes Augenmerk ist auf Symptome zu legen, die auch für eine COVID-19 Erkrankung kennzeichnend sein können (wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Muskel- und Glieder-schmerzen). Eltern sind in der Verantwortung, die Symptome ggf. ärztlich abzuklären.

Umgang mit Schnupfen
Auch Schnupfen kann nach Aussage des RKI zu den Symptomen einer COVID-19 Erkrankung gehören. Angesichts der Häufigkeit einfachen Schnupfens/laufender Nase bei Kindern empfehlen wir folgendes Vorgehen: Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich.


Entscheidung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Die Eltern sind in der Verantwortung, den Gesundheitszustand ihres Kindes einzuschätzen, bevor sie es in die Kindertagesbetreuung bringen. Die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson kann die Betreuung ablehnen, solange das Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Allerdings verbietet diese Empfehlung nicht, Kinder mit Krankheitssymptomen zu betreuen, wenn die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson dies so entscheidet. Im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sollen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gemeinsam mit den Eltern zu verantwortbaren Regelungen kommen.


Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen